Multi Risk Protect®
Erstmalig in Deutschland sichert ein einziges Deckungskonzept verschiedenste Risiken ab. Neben der in der Restschuldversicherung üblichen Arbeitslosigkeits-, Arbeitsunfähigkeits- und Todesfalldeckung profitiert der Endkunde von weiteren Risikobausteinen und damit von einem Rundum-Schutz in fast jeder Lebenslage. Egal ob Arbeitnehmer, Selbstständige oder Studenten, alle erhalten das gleiche Versicherungspaket. Dadurch wird die Abwicklung deutlich vereinfacht. Was dem Versicherten auch zustößt, seine Zahlungsverpflichtung – angefangen von der Kreditkartenabrechnung über den Leasingvertrag bis hin zum Konsumentenkredit – wird je nach Risiko durch eine Einmalleistung oder durch laufende Zahlungen übernommen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Einzigartiges Deckungskonzept mit einer Vielzahl an Risikobausteinen
- Wettbewerbsdifferenzierung durch hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis
- Einfache Einbindung in das Kernprodukt
- Mehr Transparenz für den Endkunden
- Reduzierung der Zahlungsausfälle
Das Produktdesign ermöglicht eine einfache Anbindung an das zugrunde liegende Kernprodukt. Für die Absicherung ist im Vorfeld keine Gesundheitsprüfung erforderlich und die Versicherungsdauer orientiert sich in der Regel an der Laufzeit der abzusichernden Zahlungsverpflichtung. Die Prämie, der selbstverständlich auch die von BNP Paribas Cardif Deutschland bekannten alters- und geschlechtsneutralen Tarife zugrunde liegen, kann als Einmalbeitrag oder monatlich erhoben werden.
Alle Versicherungsleistungen im Überblick
- Der Endkunde erhält eine Einmalleistung bei:
Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit...mehr
Scheidet ein Arbeitnehmer, der vor dem 1.1.1961 geboren wurde, krankheitsbedingt aus dem Berufsleben aus, hat er Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese setzt voraus, dass der Versicherte in seinem bisherigen Beruf täglich weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Die Berufsunfähigkeitsrente beträgt dann lediglich die Hälfte seiner Altersrente. Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte eine nachgewiesene Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit oder eine vergleichbare Rente von einem berufsständischen Versorgungswerk dauerhaft bezieht.
Sollte der Versicherte während der Versicherungslaufzeit berufsunfähig werden, wird einmalig z. B. die Höhe des ausstehenden Restkreditbetrages geleistet.
Blindheit...mehr
In Deutschland gibt es über 79.000 Schwerbehinderte aufgrund von Blindheit oder Verlust der Sehkraft beider Augen. Unter Blindheit ist ein vollständiger, dauerhafter und nicht mehr behebbarer Verlust des Sehvermögens beider Augen zu verstehen, der weder durch medizinische noch optische Maßnahmen verbessert werden kann. Verliert der Versicherte während der Versicherungsdauer sein Augenlicht, wird der Kredit in einer Summe zurückgezahlt.
Dienstunfähigkeit...mehr
Dienstunfähigkeit bedeutet, dass der versicherte Beamte des öffentlichen Dienstes infolge einer körperlichen oder geistigen Schwäche oder wegen eines körperlichen Gebrechens unfähig ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen und dauerhaft in den Ruhestand versetzt bzw. in diesen entlassen wird. Gerade jüngere Beamte sowie Beamte auf Widerruf und Probe haben in den ersten Jahren nur Anspruch auf den Mindestsatz von rund 1.250,- Euro. Erst nach 40 Dienstjahren hat der Beamte einen vollen Ruhegeldanspruch von 71,75 Prozent seiner bisherigen Bezüge. Wird der versicherte Beamte während der Versicherungsdauer dienstunfähig, erhält er eine Einmalleistung, z. B. in Höhe des Restkreditbetrages.
Herzinfarkt ...mehr
In Deutschland erleiden jährlich rund 300.000 Menschen einen Herzinfarkt. In vielen Fällen wird der Herzmuskel dauerhaft geschädigt, sodass eine lebenslange ärztliche Behandlung mit regelmäßigen Untersuchungen erforderlich wird und die Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Erleidet die versicherte Person einen Herzinfarkt, bei dem ein Teil des Herzmuskels abstirbt, wird z. B. die Restkreditsumme als Einmalzahlung geleistet.
Erwerbsunfähigkeit – Absicherung ohne Gesundheitsprüfung...mehr
Jährlich stellen 400.000 Menschen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Unabhängig vom Beruf liegt eine volle Erwerbsminderung vor, wenn die versicherte Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann. Wird der Versicherte dauerhaft erwerbsunfähig und bezieht er eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wird ihm die vereinbarte Versicherungssumme in einem Betrag gezahlt. Private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen nehmen bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung vor und verlangen bei Vorerkrankungen entweder Risikozuschläge oder nehmen den Kunden gar nicht erst an. Im Gegensatz dazu erfolgt die Absicherung bei Cardif ohne Gesundheitsprüfung.
Krebs...mehr
In Deutschland erkranken etwa 400.000 Menschen jährlich an Krebs und die Zahl der Krebs-Neuerkrankungen steigt. Die Behandlung, Therapie und Genesung nehmen oft Monate oder Jahre in Anspruch. Neben dieser emotionalen Belastung steigt die Angst vor Zahlungsschwierigkeiten. Wird bei der versicherten Person während der Versicherungsdauer erstmals eine versicherte Krebsart diagnostiziert, wird z. B. der Konsumentenkredit in einer Summe abgelöst. Dies entlastet die Betroffenen enorm.
Pflege (Pflegestufe 1, 2, 3) ...mehr
Mittlerweile gibt es weit über zwei Millionen Pflegebedürftige in Deutschland, Tendenz steigend. Dabei deckt weder die gesetzliche Pflegeversicherung noch die Altersrente die tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab, welche bereits ohne Unterkunft und Verpflegung erheblich sind. Wenn zusätzlich noch Kreditverpflichtungen existieren, besteht schnell die Gefahr eines Kreditausfalls. Wird der Versicherte vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder der privaten Pflegekassen (Mediproof) während der Versicherungsdauer als pflegebedürftig eingestuft, wird einmalig z. B. die Höhe des ausstehenden Restkreditbetrages geleistet. Cardif unterscheidet dabei nicht nach Pflegestufe 1, 2 oder 3, sondern versichert alle Pflegstufen gleich.
Schlaganfall ...mehr
Jedes Jahr erleiden mehr als 150.000 Deutsche einen Schlaganfall. Zwei Drittel der Patienten sind daraufhin behindert und auf fremde Hilfe angewiesen. Deutschlandweit ist das jährlich fast eine Million Menschen. Erleidet der Versicherte einen Schlaganfall, bei dem das Gehirn durch einen Hirninfarkt dauerhaft geschädigt ist und der neurologische Folgeerscheinungen mit sich zieht, wird von Cardif eine Einmalzahlung geleistet.
Taubheit...mehr
Im vergangenen Jahr waren weit über 47.000 Personen wegen Taubheit als schwerbehindert registriert. Viele Krankheiten können zur vollständigen Gehörlosigkeit führen. Auslöser können zum Beispiel ein durch ein Silvester-Feuerwerk ausgelöstes Knalltrauma, die durch einen Zeckenbiss entstehenden Krankheiten Borreliose oder FSME, ein unfallbedingter Schädelbasisbruch oder eine Chemotherapie sein. Bei einem vollständigen, dauerhaften und nicht mehr behebbaren Verlust des gesamten Hörvermögens auf beiden Ohren, der weder durch medizinische noch technische Maßnahmen verbessert werden kann, liegt Taubheit vor. Verliert der Versicherte sein Gehör, übernimmt Cardif z. B. den ausstehenden Sollsaldo der Kreditkarte.
Tod ...mehr
Eine schwere Belastung für die Hinterbliebenen ist der Tod eines Angehörigen – nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Die Witwen- und Witwerrente beträgt nur einen Bruchteil der Altersrente des Verstorbenen und die Leistung ist zeitlich befristet. Außerdem wird in jedem Fall das Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet, sodass im schlechtesten Fall gar keine Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Wenn der Versicherte während der Dauer des Versicherungsschutzes stirbt, ist der Todesfall ursachenunabhängig versichert und es wird z. B. die Restkreditsumme der Finanzierung abgelöst. Das entlastet die Hinterbliebenen erheblich.
Unfallinvalidität ab 50 % (z. B. Sport, Haushalt, Verkehr)...mehr
Jährlich ereignen sich rund 8,5 Millionen Unfälle mit Verletzungsfolgen, davon fast drei Viertel zu Hause, in der Freizeit und im Verkehr. Diese Unfälle sind jedoch nicht mit der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Eine Unfallinvalidität liegt vor, wenn ein Sport-, Berufs-, Verkehrs- oder Haushaltsunfall die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Versicherten um mindestens 50 Prozent dauerhaft beeinträchtigt. Sollte der Versicherte infolge eines Unfalls invalide werden, besteht die Versicherungsleistung aus einer Einmalleistung, z. B. in Höhe des Restkreditbetrages.
Unfalltod...mehr
Durch einen Heim-, Freizeit-, Verkehrs- oder Arbeitsunfall sterben jährlich über 19.000 Menschen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt auch hier nur für Arbeitsunfälle. Stirbt der Versicherte an den Folgen eines Unfalls, zahlt Cardif z. B. seinen Kredit in einer Summe zurück.
- Der Endkunde erhält eine laufende Leistung in folgenden Fällen:
Kuren/Rehamaßnahmen ...mehr
Als Genesungsmaßnahme nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall besuchen jährlich weit über 1,8 Millionen Deutsche eine Kur oder Reha-Anstalt. Der Aufenthalt dauert oft viele Wochen.
Muss sich die versicherte Person während der Versicherungsdauer einer Rehabilitationsmaßnahme unterziehen und ist in dieser Zeit arbeitsunfähig, werden die Raten in dieser Zeit weitergezahlt.
Krankenhausaufenthalt...mehr
Die Anzahl der im Krankenhaus zu behandelnden Personen beträgt in Deutschland jährlich etwa 17 Millionen – Tendenz steigend.
Der Versicherungsschutz besteht während der Behandlungs- und Aufenthaltsdauer, wenn der Versicherte aus medizinischen Gründen infolge einer Krankheit oder eines Unfalls stationär in einer Klinik behandelt werden muss. In dieser Zeit werden die Kreditraten der versicherten Person von Cardif übernommen.
Häusliche Pflege von einem Familienangehörigen ersten Grades – einmalig in Deutschland! ...mehr
Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen, rund 1,5 Millionen Menschen, werden zu Hause gepflegt – in etwa 980.000 dieser Fälle von Angehörigen. Während die Pflegeversicherung für eine stationäre Pflege noch einen Satz von bis zu 1.432 Euro monatlich übernimmt, erhalten Familienangehörige für ihre Pflegetätigkeit maximal 685 Euro im Monat.
Wird ein Angehöriger ersten Grades des Versicherten erstmalig als pflegebedürftig eingestuft und durch den Versicherten gepflegt, werden seine Kreditraten unabhängig von der Pflegestufe weitergezahlt. Die häusliche Pflege eines Familienangehörigen ist versichert, wenn der Versicherte Einkommensverluste wegen vollständiger oder teilweiser Aufgabe der Berufstätigkeit zum Zwecke der Pflege des pflegebedürftigen Angehörigen erleidet.
Auf dem deutschen Markt ist BNP Paribas Cardif Deutschland der erste Versicherer, der für diesen Fall eine Absicherung anbietet!
NEU: Multi Risk Protect jetzt auch mit Care4you.