Familienpflegezeitversicherung
Pflege und Beruf besser miteinander vereinbaren
Die neue Familienpflegezeit macht es möglich, nahe Angehörige zu pflegen und weiterhin erwerbstätig zu sein.
In der Familienpflegezeit können Beschäftigte, die nahe Angehörige pflegen, ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden Wochenarbeitszeit reduzieren. So können beispielsweise Vollzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit halbieren – und das bei einem Gehalt von 75 % des bisherigen regelmäßigen Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie im Anschluss an die Pflegephase wieder voll arbeiten, bekommen aber weiterhin nur 75 % des Gehalts, bis das Wert- oder Arbeitsguthaben wieder ausgeglichen ist.
Wie funktioniert das?
Sie und Ihr Arbeitgeber treffen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit. Ihr Arbeitgeber kann dazu beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) die Gewährung eines zinslosen Darlehens beantragen. Im Anschluss an die Pflegephase behält er einen Teil Ihres Gehalts ein und zahlt diesen an das BAFzA zurück.
Für die Gewährung des Darlehens müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- eine Familienpflegezeitvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber
- eine Entgeltbescheinigung der letzten zwölf Monate
- ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit der/des Angehörigen
- ein Nachweis über den Abschluss einer Familienpflegezeitversicherung
Warum brauche ich eine Familienpflegezeitversicherung?
Eine Familienpflegezeitversicherung ist Voraussetzung für die Gewährung des zinslosen Darlehens durch das BAFzA, denn sie deckt das mögliche Ausfallrisiko der Rückzahlungen ab, das durch Berufsunfähigkeit oder Ihren Todesfall eintreten kann. Die Versicherung wird für die Dauer von Pflege- und Nachpflegephase abgeschlossen.
Für den Fall, dass Sie also bedingt durch Berufsunfähigkeit oder Tod den als Darlehen gewährten Aufstockungsbetrag nicht zurückzahlen können, tritt die Versicherung ein.
Was kostet eine Familienpflegezeitversicherung?
Die Höhe der monatlichen Versicherungsprämie errechnet sich nach dem ermittelten monatlichen Bruttoaufstockungsbetrag zzgl. des Arbeitgeberanteils am Sozialversicherungsbeitrag. Die Prämie liegt bei BNP Paribas Cardif bei monatlich 1,99 % und ist unabhängig von Ihrem Alter, Geschlecht oder Ihrem Gesundheitszustand.
Wie beantrage ich eine Familienpflegezeitversicherung?
Zunächst erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob dieser einverstanden ist, dass Sie eine Familienpflegezeit wahrnehmen. Kommen Sie mit Ihrem Arbeitgeber überein, so können Sie mit ihm eine Familienpflegezeitvereinbarung treffen und eine Familienpflegezeitversicherung abschließen.
Die Versicherung kann Ihr Arbeitgeber für Sie abschließen, sofern er mit einem durch das BAFzA zertifizierten Versicherungsunternehmen einen entsprechenden Gruppenversicherungsvertrag vereinbart hat. Alternativ können Sie selbst die Aufnahme in die vom BAFzA abgeschlossene Gruppenversicherung mit der BNP Paribas Cardif beantragen.
Das notwendige Formular zur Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag können Sie entweder im Servicebereich des BAFzA oder direkt hier herunterladen.
Unter http://www.familien-pflege-zeit.de/ finden Sie außerdem weitere Informationen des BAFzA zur Familienpflegezeit und können alle notwendigen Formulare sowie Broschüren und Merkblätter herunterladen.
Wie kann ich die Leistung beantragen?
Im Schadenfall ist lediglich das ausgefüllte Leistungsformular bzw. die Sterbeurkunde einzureichen. Bei Bedarf fordert BNP Paribas Cardif weiter Unterlagen bei Ärzten und Behörden ein oder prüft beispielsweise die Berufsunfähigkeit durch Rückfrage beim Arbeitgeber. BNP Paribas Cardif leistet dann in Höhe des ausstehenden Wertguthabens an das BAFzA.
Weitere Informationen zur Familienpflegezeitversicherung und zum Unternehmen BNP Paribas Cardif finden Sie auch in unserem Infoblatt "Fragen und Antworten" oder in unserem "Produktinformationsblatt".
