Kopfteaser Cardif Versicherung - "Grüne Wiese"

Pressemeldung

Absicherung von Lebensversicherungsverträgen gegen Arbeitslosigkeit - Senkung der Stornoquote durch Zusatzversicherung

13.07.2005

Für das Jahr 2005 erwartet die deutsche Versicherungswirtschaft einen neuen Rekord an Stornierungen von Lebensversicherungen.

Damit setzt sich der Trend der letzten fünf Jahre ungebrochen fort. Experten rechnen für das laufende Geschäftsjahr bereits mit einer Stornoquote um die 7 Prozent. Die Gründe für die vorzeitigen Vertragsauflösungen sieht der GDV insbesondere in der insgesamt schlechten wirtschaftlichen Lage und der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit. So prognostizierten die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute in Ihrem Frühjahrsgutachten 2005 ein Wirtschaftswachstum von nur noch 0,7 Prozent. Damit lassen sich auch keine positiven Effekte auf die Arbeitsmarktlage erwarten. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung erwartet für das laufende Jahr eine Arbeitslosenquote von 11,1 Prozent, was einer Steigerung um fast ein Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Diagramm vergleich

Enger Zusammenhang zwischen Stornoquote und Arbeitslosigkeit

Die Arbeitslosenzahlen erhöhten sich in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich. Die steigende Stornoquote steht mit dieser Entwicklung in engem Zusammenhang. Eine im Jahr 2004 durchgeführte Allensbach-Umfrage ergab, dass für 21 Prozent der Befragten Arbeitslosigkeit das Kündigungsmotiv sei. Im Jahr 2001 waren es lediglich 13 Prozent, die hierin ein Motiv sahen. Um einem weiteren Anstieg der Stornoquote entgegen zu wirken, kann die Beitragszahlung über eine Arbeitslosigkeitsversicherung sichergestellt werden. Die Absicherung von Zahlungsverpflichtungen im Falle von Arbeitslosigkeit hat sich bereits seit Jahren im Bankenbereich etabliert. Eine Übertragung auf die Lebensversicherer bietet sowohl dem Versicherer als auch dem Endkunden entscheidende Vorteile.

Vorteile der Einbindung einer Arbeitslosigkeitsversicherung

Die Laufzeit einer Kapitallebensversicherung beträgt im Durchschnitt über 30 Jahre – ein für den Kunden nicht überschaubarer Zeitraum. Bei Bezug von Arbeitslosengeld betragen die Einkommenseinbußen zwischen 33 und 40 Prozent des letzten Nettoeinkommens, je nach familiärer Situation. Besser Verdienende, die in Westdeutschland ein Einkommen von über 5.200 Euro und in Ostdeutschland von über 4.400 Euro erzielen, haben sogar noch höhere Einbußen. Viele Betroffene sind dann nicht mehr in der Lage, allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Arbeitslosigkeitsversicherung bietet hier einen erheblichen Kundennutzen: Trotz der Einkommenseinbußen können die Kunden durch die Beitragsbefreiung den planmäßigen Aufbau der Altersvorsorge weiter fortsetzen.

Die Lebensversicherer profitieren ebenfalls von der Zusatzdeckung. Die aktuelle Diskussion um die Absenkung des Garantiezinses sowie die Einführung der nachgelagerten Besteuerung von Kapitallebensversicherungen und das steigende Angebot an Altersvorsorgeprodukten haben sowohl die Kunden als auch die Vermittler verunsichert. Die Folge in den ersten vier Monaten dieses Jahres ist ein zum Teil erheblicher Neugeschäftsrückgang. Die Einführung einer Arbeitslosigkeitszusatzversicherung könnte sich in diesem Zusammenhang als wertvoller Zusatznutzen erweisen. Während mit dem Kunden in der Vergangenheit bei Zahlungsschwierigkeiten nur ein Zahlungsaufschub vereinbart werden konnte, kann die Lebensversicherung durch Einbindung der Zusatzversicherung im Falle von Arbeitslosigkeit in vollem Umfang ohne Leistungseinschränkung aufrecht erhalten werden. Ein Versicherungsunternehmen, das die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit einführte, konnte eine Steigerung der Neuabschlüsse im Lebensversicherungsgeschäft von zehn Prozent feststellen.

Unterschiedliche Varianten

Die Arbeitslosigkeitszusatzversicherung kann sowohl fakultativ als auch obligatorisch angeboten werden. Während das fakultative Angebot eine für den Versicherungsnehmer beitragspflichtige Zusatzdeckung darstellt, wird der Beitrag für die obligatorische Deckung direkt vom Lebensversicherer getragen. Welche der beiden Varianten vom Versicherungsunternehmen gewählt wird, hängt von der Zielsetzung ab. Aus Endkundensicht bietet die obligatorische Absicherung den stärksten Zusatznutzen. Dieser Vorteil kann in der gesamten Kundenkommunikation herausgestellt werden, um das eigene Produkt positiv vom Wettbewerb zu differenzieren.

Beiträge zur Arbeitslosigkeitsversicherung als Sonderausgabe anerkannt

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes, das am 01.01.2005 in Kraft getreten ist, auf die wachsende Bedeutung der privaten Vorsorge durch die Arbeitslosigkeitsversicherung reagiert. Beiträge zur privaten Arbeitslosigkeitsversicherung erfüllen nach Beurteilung des Gesetzgebers ebenfalls den allgemeinen Vorsorgecharakter, womit diese steuerlich anderen Vorsorgeprodukten wie Renten- und Lebensversicherungen gleichgestellt wurden.

Ein erfahrener Anbieter dieser Arbeitslosigkeitsversicherung ist die Cardif Allgemeine Versicherung in Stuttgart. Mit über 30 Jahren internationaler Erfahrung im Bereich der Restschuld- und Zahlungsausfallversicherungen entwickelt Cardif individuelle Deckungskonzepte für institutionelle Partner. Die Arbeitslosigkeitsversicherung kann in sämtliche Versicherungsprodukte, von der Lebensversicherung über die Krankenversicherung bis hin zu den Sachversicherungen, eingebunden werden. In der Zusammenarbeit mit Versicherungsunternehmen tritt Cardif wahlweise als Erst- oder Rückversicherer auf.

Cardif (www.cardif.com) wurde 1973 in Frankreich gegründet und zählt zu den führenden Restschuldversicherern weltweit. Cardif ist heute in 30 Ländern mit einem signifikanten Wachstum in Europa, Asien und Südamerika vertreten und arbeitet mittlerweile mit über 150 institutionellen Partnern weltweit zusammen. Mit 4.500 Mitarbeitern, davon 2.900 außerhalb Frankreichs, wurden im Jahr 2004 Prämieneinnahmen in Höhe von 11,4 Mrd. Euro erzielt.

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