Familienpflegezeitversicherung
Vereinbarung von Pflege und Beruf für Angestellte erleichtern
Die neue Familienpflegezeit macht es Arbeitnehmern möglich, nahe Angehörige zu pflegen und weiterhin erwerbstätig zu sein.
In der Familienpflegezeit können Beschäftigte, die nahe Angehörige pflegen, ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden Wochenarbeitszeit reduzieren. So können beispielsweise Vollzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit halbieren – und das bei einem Gehalt von 75 % des bisherigen regelmäßigen Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie im Anschluss an die Pflegephase wieder voll arbeiten, bekommen aber weiterhin nur 75 % des Gehalts, bis das Wert- oder Arbeitsguthaben wieder ausgeglichen ist.
Ein Rechtsanspruch besteht zwar nicht, um die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als Arbeitgeber mit der/dem Beschäftigten eine schriftliche Vereinbarung schließen. Für Sie hat es jedoch ebenfalls Vorteile, wenn Sie Ihre Beschäftigten unterstützen:
- Das „Know how“ und die Berufserfahrung bleiben Ihrem Unternehmen erhalten, da sich lediglich die wöchentliche Arbeitszeit reduziert und die Beschäftigten das Unternehmen nicht verlassen.
- Sie binden Ihre Fachkräfte an sich, indem Sie ihnen Zeit für Verantwortung gewähren.
- Die in der Pflegephase benötigten Gehaltsaufstockungen können Sie mit einem zinslosen Darlehen staatlich refinanzieren.
- Sie erhalten Rechtssicherheit über den Ausgleich des vorgeschossenen Entgelts durch gesetzliche Ausfallgarantien und über eine private Familienpflegezeitversicherung.
Wie funktioniert das?
Sie treffen mit Ihrem Arbeitnehmer eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit. Dazu können Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) die Gewährung eines zinslosen Darlehens beantragen. Im Anschluss an die Pflegephase wird ein Teil des Gehalts Ihrer/Ihres Beschäftigten einbehalten und an das BAFzA zurück gezahlt.
Für die Gewährung des Darlehens müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- eine Familienpflegezeitvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer
- eine Entgeltbescheinigung der letzten zwölf Monate
- ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit der/des Angehörigen der/des Beschäftigten
- ein Nachweis über den Abschluss einer Familienpflegezeitversicherung
Warum wird eine Familienpflegezeitversicherung benötigt?
Eine Familienpflegezeitversicherung ist Voraussetzung für die Gewährung des zinslosen Darlehens durch das BAFzA, denn sie deckt das mögliche Ausfallrisiko der Rückzahlungen ab, das durch Berufsunfähigkeit oder Tod der/des Beschäftigten eintreten kann. Die Versicherung wird für die Dauer von Pflege- und Nachpflegephase abgeschlossen.
Was kostet eine Familienpflegezeitversicherung?
Die Höhe der monatlichen Versicherungsprämie errechnet sich nach dem ermittelten monatlichen Bruttoaufstockungsbetrag zzgl. des Arbeitgeberanteils am Sozialversicherungsbeitrag. Die Prämie liegt bei monatlich 1,99 % und ist unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand des Arbeitnehmers.
Wie kann eine Familienpflegezeitversicherung beantragt werden?
Sie können als Arbeitgeber entweder einen entsprechenden Gruppenversicherungsvertrag mit einem durch das BAFzA zertifizierten Versicherungsunternehmen, beispielsweise der BNP Paribas Cardif vereinbaren.
Alternativ – und mit weniger Aufwand für Sie verbunden – können Sie oder der Arbeitnehmer selbst die Aufnahme in die vom BAFzA abgeschlossene Gruppenversicherung mit der BNP Paribas Cardif beantragen.
Das notwendige Formular zur Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag können Sie entweder im Servicebereich des BAFzA oder direkt hier herunterladen.
Unter http://www.familien-pflege-zeit.de/ finden Sie außerdem weitere Informationen des BAFzA zur Familienpflegezeit und können alle notwendigen Formulare sowie Broschüren und Merkblätter herunterladen.
Wie kann die Leistung beantragt werden?
Im Schadenfall ist lediglich das ausgefüllte Leistungsformular bzw. die Sterbeurkunde einzureichen. Bei Bedarf fordert BNP Paribas Cardif weiter Unterlagen bei Ärzten und Behörden ein oder prüft beispielsweise die Berufsunfähigkeit durch Rückfrage beim Arbeitgeber. BNP Paribas Cardif leistet dann in Höhe des ausstehenden Wertguthabens an das BAFzA.
Weitere Informationen zur Familienpflegezeitversicherung und zum Unternehmen BNP Paribas Cardif finden Sie auch in unserem Infoblatt „Fragen und Antworten" oder in unserem „Produktinformationsblatt“.
